3. Es sind keine Parteikosten zu ersetzen. C. 1. Gegen den Entscheid der Beschwerdestelle SPG erhob A. (nachfolgend Beschwerdeführer) mit Eingabe und Ergänzungsschreiben vom 17. Februar 2023 Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragte: 1. Führung der Beschwerde (inkl. erstinstanzlichem Verfahren) im Kostenerlass. 2. Es sei der Entscheid der Beschwerdestelle SPG vom 17. Januar 2023 aufzuheben. -5- 3. Es sei die vom Gemeinderat verfügte Kürzung um 20% des Grundbedarfs in Ziff. 1. des Beschlusses vom 19.10.21 aufzuheben.