6. Bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten wird die vollständige Einstellung der materiellen Hilfe ausdrücklich vorbehalten. B. 1. Gegen den Beschluss des Gemeinderats Q. erhob A. mit Eingabe vom 19. November 2021 Verwaltungsbeschwerde mit folgenden Anträgen: -4- 1. Es sei die vom Gemeinderat verfügte Kürzung um 20% des Grundbedarfs in Ziff. 1. des Beschlusses vom 19.10.21 aufzuheben. 2. Es sei der interpretationsbedürftige Terminus "realistische Stellenbemühungen" in Ziff. 2. des Beschlusses zu ersetzen durch den objektiven Terminus "Stellenbemühungen".