1. Herr A. wird von der Auflage, sich an beruflichen Massnahmen zu beteiligen, befreit. Dafür wird ihm der Grundbedarf ab dem 01.12.2021 um 20% gekürzt. Eine Verlängerung der Kürzung wird jährlich bei der Fallrevision überprüft und ggf. verlängert. 2. Herr A. wird angewiesen, - die Sozialen Dienste Q. über jede Änderung der wirtschaftlichen und sozialen Situation sofort zu informieren. - monatlich 4 realistische Stellenbemühungen unaufgefordert einzureichen und jede zumutbare Anstellung anzunehmen. - die Gesprächstermine bei den Sozialen Diensten Q. wahrzunehmen.