- sich intensiv um eine Anstellung zu bemühen und den sozialen Diensten den Nachweis der Bemühungen (mindestens zehn qualifizierte Arbeitsbemühungen) monatlich, schriftlich und unaufgefordert einzureichen. - sich auch in anderen Bereichen als seinem angestammten Beruf auf Stellen zu bewerben. - der Pflicht zur Minderung der Unterstützungsbedürftigkeit nachzukommen und alles Zumutbare zu unternehmen, um baldmöglichst wieder wirtschaftlich selbständig zu werden.