(MI-act. 168; act. 35 ff., 45 ff.). Dieses Verhalten zeigt, dass der Beschwerdeführer bisher eben gerade keine Anstrengungen unternommen hat, eine nachhaltige Schuldensanierung in Angriff zu nehmen. Vielmehr hat er versucht, sich einer Sanierung und seiner finanziellen Verantwortung zu entziehen. Wie es um die wirtschaftliche Situation der zuletzt gegründeten L._____ GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Beschwerdeführer ist, bestellt ist, steht ebenfalls nicht fest, da diesbezüglich lediglich ein Anstellungsvertrag zwischen der GmbH und dem Beschwerdeführer vom 26. Mai 2022 aktenkundig ist (MI-act.