Die finanzielle Situation des Beschwerdeführers hat sich trotz der ausländerrechtlichen Auflagen im Jahr 2016 verschlechtert. Entgegen den Behauptungen in der Beschwerdeschrift ist aus den Akten auch nicht ersichtlich, welche Anstrengungen der Beschwerdeführer unternommen hat, um seine Schulden abzubauen. Vielmehr zeigte er sich unkooperativ und unternahm auch unter dem Druck des ausländerrechtlichen Verfahrens keine ernsthaften Anstrengungen, seine Schulden abzubauen. Aus den Akten geht hervor, dass gegen den Beschwerdeführer am 3. Februar 2021 insgesamt 75 Verlustscheine mit einem Gesamtbetrag von Fr. 236'095.70 im Betreibungsregister verzeichnet waren (MI-act. 266 ff., 292 ff.).