1.2. Der Beschwerdeführer wendet dagegen lediglich ein, vom MIKA viel zu streng beurteilt worden zu sein. Er sei berufstätig, wolle seine Schulden begleichen und zahle heute seine Schulden über das Betreibungsamt zurück. Er sei nie von der Sozialhilfe abhängig gewesen. Die Schweiz sei seine Heimat, er spreche gut Deutsch und habe hier viele Bekannte. Seine frühere Ehefrau bekämpfe ihn und sage nicht die Wahrheit. Er sei krank und habe sich das Leben nehmen wollen. Das Wichtigste seien seine Kinder, die ihn bräuchten und regelmässig besuchten. Die Rückkehr in den Kosovo wäre für ihn eine Katastrophe.