Im September 2023 ergingen gegen den Beschwerdeführer zwei weitere Strafbefehle wegen Verletzung von Verkehrsregeln sowie wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren (act. 69 ff.). Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: