Am 4. Juli 2023 übermittelte die Vorinstanz dem Verwaltungsgericht den gegen den Beschwerdeführer erlassenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 29. März 2023 wegen Ungehorsams des Schuldners im Betreibungs- und Konkursverfahren (Busse von Fr. 300.00; act. 45 ff.) sowie eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 5. Juni 2023 betreffend ein gegen den Beschwerdeführer eingeleitetes Strafverfahren wegen Verdachts auf Sachentziehung und Veruntreuung (act. 48 ff.).