Zwischen 2013 und 2018 liess der Beschwerdeführer drei Unternehmen im Handelsregister des Kantons Aargau eintragen: Am tt.mm.jjjj liess er die Firma "I._____" als Einzelunternehmen eintragen, welche am tt.mm.jjjj wieder gelöscht wurde. Am tt.mm.jjjj liess der Beschwerdeführer die Firma "J._____ GmbH" und sich selbst als Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift im Handelsregister eintragen. Über diese GmbH wurde am tt.mm.jjjj der Konkurs eröffnet. Das Konkursverfahren wurde am tt.mm.jjjj für geschlossen erklärt und die Gesellschaft am tt.mm.jjjj aus dem Handelsregister gelöscht. Noch vor der Konkurseröffnung über die "J.__