- mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 23. März 2020 wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr. 100.00 (MI-act. 236 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 7. Dezember 2020 wegen mehrfacher Unterlassung der Buchführung, mehrfacher Misswirtschaft sowie der Gläubigerschädigung durch Vermögensminderung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von drei Jahren, und einer Busse von Fr. 1'500.00 (MI-act. 260 ff.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom