198 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 9. September 2019 wegen mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je Fr. 90.00 (MIact. 209 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 10. September 2019 wegen Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot zu einer Busse von Fr. 240.00 (MI-act. 212 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 26. November 2019 wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act. 214 f.); -4-