196 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 12. März 2019 wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act. 198 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 9. September 2019 wegen mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je Fr. 90.00 (MIact.