182 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Abteilung 2 Emmen vom 9. August 2018 wegen Überfahrens einer Sicherheitslinie und Missachtens eines Vorschriftssignals zu einer Busse von Fr. 150.00 (MI-act. 184 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 10. Dezember 2018 wegen mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 100.00 bei einer Probezeit von drei Jahren und einer Busse von Fr. 500.00 (MIact. 196 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 12. März 2019 wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse von Fr. 300.00 (MI-act.