des Schuldners in Betreibungs- und Konkursverfahren zu einer Busse von Fr. 420.00 (MI-act. 168 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 14. November 2016 wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das PBG zu einer Busse von Fr. 200.00 (MI-act. 170 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 30. Januar 2017 wegen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs zu einer Busse von Fr. 200.00 (MI-act. 172 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 24. August 2017 wegen Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot zu einer Busse von Fr. 80.00 (MI-act.