- Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 9. Mai 2016 wegen Parkierens innerhalb des signalisierten Parkverbots bis 2 Stunden zu einer Busse von Fr. 40.00 (MI-act. 162); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 4. Juli 2016 wegen Überschreitens der zulässigen Parkzeit bis 2 Stunden zu einer Busse von Fr. 40.00 (MI-act. 164 f.); - mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Baden vom 15. September 2016 wegen Überschreitens allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts sowie wegen Ungehorsams