Entscheid des Amtes für Migration und Integration vom 24. Januar 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. Der Beschwerdeführer heiratete am 6. November 2008 im Kosovo eine in der Schweiz niederlassungsberechtigte Landsfrau, reiste am 1. April 2009 in die Schweiz ein und erhielt am 8. Mai 2009 im Rahmen des Familiennachzugs eine Aufenthaltsbewilligung (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 18, 22 ff., 27, 29 f., 31). Diese wurde in der Folge jeweils verlängert, letztmals bis zum 30. April 2020 (MI-act. 202).