Die Vorinstanz erwog, in der Fotodokumentation des Veterinärdienstes fänden sich Aufnahmen von verschiedenen Rindern, welche im Stall auf deutlich glänzender bzw. nasser Einstreu stünden. Demgemäss wiesen auch die Beine der Tiere teilweise deutliche Verschmutzungen auf. Mit Beschwerdeantwort vom 29. März 2023 führte die Vorinstanz aus, wäre die Feuchtigkeit tatsächlich durch das Personalaufgebot und die betrieblichen Verzögerungen anlässlich der Kontrolle entstanden, so hätte sich die Nässe im gesamten Stall gezeigt.