5. 5.1. Schliesslich bringt der Beschwerdeführer betreffend die Trockenhaltung des Milchviehstalls vor (vgl. Dispositiv-Ziffer V. der Verfügung vom 18. Mai 2022), die Nässe sei auf das personelle Aufgebot des Veterinärdienstes und die dadurch verursachten Verzögerungen im Betrieb zurückzuführen. Falls er die Einstreu tatsächlich vernachlässigt hätte, würden seine Tiere am ganzen Körper - und nicht nur an den Beinen - Verschmutzungen aufweisen. Mit Replik vom 5. Juli 2023 ergänzt er, die Vorinstanz zeige mit ihrer Beschwerdeantwort, dass sie sich mit den tatsächlichen Verhältnissen auf seinem Hof nicht auseinandergesetzt habe.