Kaninchen täglich mit grob strukturiertem Futter versorgt werden und ständig Objekte zum Benagen zur Verfügung haben. Böden für Haustiere (vgl. Art. 2 Abs. 1 lit. a TschV) sind ausreichend sauber und im Liegebereich trocken zu halten (vgl. Art. 34 Abs. 1 TschV).