S. 10). Mortellaro ist eine infektiöse Laufstallerkrankung und erfordert eine strikte Umsetzung präventiver sowie überwachender Massnahmen (vgl. Akten der Vorinstanz S. 146 und 187 f.). Die in Dispositiv-Ziffer I. der Verfügung vom 18. Mai 2022 angeordneten Massnahmen entsprechen dem Klauensanierungskonzept vom 5. September 2020 und orientieren sich im Wesentlichen am anwendbaren Recht (vgl. vorne Erw. II/2.2). Sie sind geeignet, erforderlich und zumutbar (vgl. Art. 5 Abs. 2 BV); dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Beschwerdeführer zunächst die Möglichkeit hatte, sein Behandlungskonzept selbständig zu erarbeiten und eigens umzusetzen.