(deutlich) lahme Tiere vor und stellte fest, dass das Behandlungskonzept nicht genügend konsequent umgesetzt worden war. Namentlich erfolgten ab 2021 keine Aufzeichnungen zur Klauengesundheit mehr und es wurde kein Behandlungsjournal geführt. Ebenso fehlte eine Dokumentation über den Zeitpunkt der Erhebung von Krankheitsbefunden sowie über die eingeleiteten Massnahmen zur Behandlung. Zudem waren bereits erlahmte Tiere nicht hinreichend betreut sowie behandelt worden und schliesslich erfolgte die Routinekontrolle durch einen professionellen Klauenpfleger entgegen dem Klauensanierungskonzept nicht quartalsweise (vgl. Akten der Vorinstanz, S. 29 ff.).