Insofern sei es fraglich, ob der Veterinärdienst diesbezüglich überhaupt objektiv urteilen könne. Bei Zweifeln des Verwaltungsgerichts an der Klauengesundheit wäre ein gerichtliches Gutachten in Auftrag zu geben. Schliesslich brauche er nur mehr Zeit, um die Gesundheit der Rinder weiter zu verbessern; die verbindliche Anordnung der Umsetzung seines Programms sei unter Berücksichtigung der vorliegenden Sachlage nicht verhältnismässig. Mit Replik vom 5. Juli 2023 ergänzte der Beschwerdeführer, die Situation habe sich seit der Kontrolle vom 21. August 2020 nachweislich und zunehmend verbessert; damit liege ein Grund vor, welcher die Aufhebung der Massnahme rechtfertige.