Zudem habe die unangekündigte Kontrolle mit einer Dauer von rund vier Stunden Verzögerungen im Betriebsablauf zur Folge gehabt. Es sei keinem Landwirt zumutbar, von elf Personen, ohne jegliche Vorankündigung, über vier Stunden kontrolliert zu werden. Mit Replik vom 5. Juli 2023 ergänzte der Beschwerdeführer, durch Polizeipräsenz und Einschüchterung wolle der Veterinärdienst verhindern, dass er bei künftigen Kontrollen (weiterhin) seine Rechte wahrnehme.