Dies könne sein Rechtsvertreter, welcher während der ganzen Kontrolle vom 21. August 2021 anwesend gewesen sei, bestätigen. Die fehlende Notwendigkeit eines derartigen Personalaufgebots zeige sich auch darin, dass die am 24. August 2022 vorgenommene Beprobung der Milch durch H., welcher auch bei der Kontrolle vom 9. Dezember 2021 anwesend gewesen sei, reibungslos verlief. Ebenso problemlos habe ein Mitarbeiter der B. AG am 9. Januar 2023 eine unangemeldete Kontrolle auf dem Betrieb durchgeführt. Zudem habe die unangekündigte Kontrolle mit einer Dauer von rund vier Stunden Verzögerungen im Betriebsablauf zur Folge gehabt.