sung über die Kennzeichnung von Klauentieren des BLV vom 12. September 2011 erfolgt die Kennzeichnung durch das Anbringen von amtlichen Ohrenmarken und liegt in jedem Fall in der Verantwortung des Tierhalters. Tiere der Rindergattung sind spätestens 20 Tage nach der Geburt (dauerhaft) mit zwei Ohrmarken zu kennzeichnen (vgl. Ziffer 12). Verliert ein Tier seine Ohrmarke, so hat der Tierhalter den Verlust innert 3 Tagen der Betreiberin der TVD zu melden und nach Erhalt der Ersatzohrmarke jenes unverzüglich erneut zu kennzeichnen (vgl. Ziffer 15).