7. Ergänzend hat eine Überprüfung der Haltungsbedingungen zu erfolgen (z.B. wiederkäuergerechte Fütterung, Laufflächengestaltung und -hygi- ene, Liegenflächengestaltung und -hygiene), und falls notwendig sind diese zu optimieren zum Zweck, dass eine Unterbrechung der Hauptinfektionswege in Bezug auf die Mortellarosche Krankheit erreicht wird. Das Ergebnis und die Massnahmen aus dieser Überprüfung ist zu dokumentieren (Konzept Ziffer 4).