6. Die Kontrollen im Klauenstand haben möglichst täglich zu erfolgen (ein Tier pro Tag), mindestens aber so, dass alle Tiere innerhalb von drei Monaten einmal im Klauenstand durch den Betriebsleiter kontrolliert werden. Die Kontrollen im Klauenstand sind zu dokumentieren, sodass für jedes kontrollierte Tier ersichtlich ist, welchen Befund festgestellt und welche Massnahmen getroffen wurden (Konzept Ziffer 3).