Die tierärztliche Behandlung muss innert 3 Tagen durchgeführt werden (Konzept Ziff. 2). Die Kontaktaufnahme mit dem Tierarzt und die tierärztliche Behandlung ist zu dokumentieren. 4. Bei geringgradigen Lahmheiten (Locomotion Score 2) ist das betreffende Tier noch am Tag der Feststellung durch eigene Behandlung zu versorgen (Konzept Ziffer 2). Die vorgenommenen Eigenbehandlungen sind für jedes Tier zu dokumentieren.