2. Anlässlich einer unangemeldeten Kontrolle am 21. August 2020 stellte der Veterinärdienst fest, dass die Mängel in der Tierhaltung grösstenteils nicht behoben worden waren, und ordnete mit Verfügung vom 30. November 2020 weitere Massnahmen an. Zudem wurde A. aufgefordert, ein Klauensanierungskonzept einzureichen. Am 16. August 2021 wies das DGS die Verwaltungsbeschwerde von A. ab. Die dagegen erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde am 7. Juli 2022 abgewiesen. 3. Nach einer weiteren unangemeldeten Kontrolle vom 9. Dezember 2021 verfügte der Veterinärdienst am 18. Mai 2022: