A. 1. Am 28. August 2019 führte der Veterinärdienst des kantonalen Amts für Verbraucherschutz (Veterinärdienst) eine unangemeldete Kontrolle im landwirtschaftlichen Betrieb von A. durch und bemängelte die ungenügende Abgabe von Wasser sowie Raufutter an Kälber, fehlende Ohrmarken, die ungenügende Klauenpflege und eine Nichtübereinstimmung der Einträge in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) mit dem Tierbestand. Am 27. September 2019 wurde die Behebung dieser Mängel verfügt. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Generalsekretariat, am 18. Januar 2021 in Bezug auf die Tränkung der Kälber mit Wasser teilweise gut und wies sie im Übrigen ab.