4. Das Kantonale Steueramt wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer die vor Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'400 und die vor Verwaltungsgericht entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 2'760.00 (insgesamt Fr. 6'160.00; inkl. Auslagen und MWST) zu ersetzen. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) das Kantonale Steueramt den Stadtrat Q._____ die Eidgenössische Steuerverwaltung Mitteilung an: das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten