Nur mit einem Rückbau kann sichergestellt werden, dass die auf eine Wohnnutzung ausgerichteten Arbeiten nicht unbemerkt weitergeführt und die letztlich beabsichtigten baulichen Vorkehrungen fertiggestellt werden. Erforderlich erscheint auch der Rückbau der neuen Fenster und Türen sowie die Anordnung, die ursprünglich vorhandenen Öffnungen (Türen, Fenster) mit Holzbrettern oder den ursprünglich vorhandenen Fenstern und Türen zu verschliessen bzw. den Mauerdurchbruch mit Sturz in der Aussenwand im auf den eingereichten - 24 -