Mit der Anordnung, diese Rohre und den Unterlagsboden zu entfernen, kann das Risiko einer rechtswidrigen Wohnnutzung ausgeschlossen bzw. minimiert werden. Gleichzeitig kann damit unnötiger und unzumutbarer Kontrollaufwand der Behörden vermieden werden. Nichts Anderes gilt in Bezug auf die weiteren bereits getätigten Vorbereitungsarbeiten (für die Wärmepumpe, den Einbau einer Küche, WC und Dusche). Nur mit einem Rückbau kann sichergestellt werden, dass die auf eine Wohnnutzung ausgerichteten Arbeiten nicht unbemerkt weitergeführt und die letztlich beabsichtigten baulichen Vorkehrungen fertiggestellt werden.