5.3.2.2. Dass der angeordnete und vor Verwaltungsgericht umstrittene Rückbau des Unterlagsbodens mit Bodenheizung, der Zisterne für Abwasser, der Isolation von Dach und Wänden (soweit bereits ausgeführt), der neuen Türen und Fenster, der Vorbereitungsarbeiten für den Einbau einer Küche, WC und Dusche sowie der Vorbereitungsarbeiten für eine Wärmepumpenheizung und die Anordnung, die ursprünglich vorhandenen Öffnungen (Türen, Fenster) mittels Holzbrettern oder den ursprünglich vorhandenen Türen und Fenstern zu verschliessen sowie den Mauerdurchbruch mit Sturz in der Aussenwand im auf den eingereichten Plänen als "Zimmer" bezeichneten Raum wieder zuzumauern (siehe Vorakten, act.