Unter dem Unterlagsboden sei eine Feuchtigkeitsdämmschicht, da das Gebäude nicht unterkellert sei. Bei einem Rückbau müsste wieder Mörtel auf den Boden gegossen werden, um den früheren Zustand wiederherzustellen. Unverhältnismässig sei auch die Beseitigung der neuen Türen und Fenster und die Anordnung, diese Öffnungen mittels Holzbrettern oder den ursprünglich vorhandenen Türen und Fenstern zu verschliessen; die Kosten hierfür würden auf Fr. 7'360.20 geschätzt. Die ersetzten Türen und Fenster seien nicht mehr vorhanden und könnten nicht mehr eingesetzt werden. Das Verschliessen dieser Öffnungen mittels Bretter gereiche in der Landschaftsschutzzone nicht zur Zierde.