Der Rückbau der Zisterne sei unter Berücksichtigung der dafür notwendigen Kosten von Fr. 13'563.75 völlig unverhältnismässig. Ebenso sei der Rückbau des Unterlagsbodens und der Bodenheizung (Kosten von Fr. 19'768.35) unverhältnismässig. Die Heizung könne nicht in Betrieb genommen werden, wenn keine Bewilligung für eine Wärmepumpe erteilt werde. Die Kontrolle, dass die Bodenheizungsrohre ausser Betrieb blieben, sei sehr einfach durchführbar, die Baupolizeibehörde könne jederzeit vorbeischauen. Unter dem Unterlagsboden sei eine Feuchtigkeitsdämmschicht, da das Gebäude nicht unterkellert sei.