Entsprechendes gelte für die ersetzten Fenster und Türen. Erst durch die neuen, mehrfach verglasten Fenster und die dichten Türen werde das Gebäude wohntauglich beheizbar und sei dies nur durch den Einsatz mehrerer mobiler Elektroöfen, für welche mit der neuen Elektroinstallation (für welche kein Rückbau verfügt worden sei) die Voraussetzung geschaffen worden sei. Sachgerecht und verhältnismässig sei auch die Rückbauanordnung aller weiteren Um- und Einbauten, welche dem Wohnen dienten und diesem Vorschub leisteten, namentlich die Einbauten für Küche, WC und Dusche sowie die Vorbereitungsarbeiten für die Wärmepumpenheizung.