ten ableiten. Soweit der Beschwerdeführer für den Fall, dass das Baugesuch unter Berücksichtigung der angerufenen Vergleichsfälle nicht bewilligt werde, beantrage, es seien sämtliche seit dem 1. November 2012 gestützt auf Art. 24c RPG i.V.m. Art. 41 und 42 RPV bewilligten Baugesuche beizuziehen, sei der Antrag in antizipierter Beweiswürdigung abzuweisen (siehe angefochtener Entscheid, S. 11).