RPG sind nicht erfüllt. Entsprechend der Vorinstanz kann der Beschwerdeführer das Gebäude, welches hinsichtlich Rohbau 1 offenbar noch genügend gut erhalten ist, aber weiterhin als Schopf oder Remise für den Landwirtschaftsbetrieb nutzen und es ist ihm auch nicht verwehrt, tagsüber die Freizeit im Gebäude oder dessen Umgebung zu verbringen sowie Gartengeräte, Gartenmöbel, Gasgrill und dergleichen im Gebäude unterzubringen (angefochtener Entscheid, S. 10).