Ohne Vornahme grösserer Sanie- rungs- und Erweiterungsmassnahmen war an eine solche Nutzung nicht zu denken. Die Infrastruktur und die Installationen (wie Koch- und Heizinfrastruktur, Wasserversorgung, Sanitäreinrichtungen, Abwasserentsorgung) hatten, soweit sie überhaupt (noch) vorhanden waren, ihre Lebensdauer erreicht, womit sie auch nicht mehr sanierungswürdig waren. Dies zeigt sich auch daraus, dass im Rahmen der sog. Renovation bzw. den Umbauarbeiten die erwähnte Infrastruktur und die Installationen allesamt abgebrochen und komplett neu erstellt werden sollen.