3.4.3.3. Nach dem Gesagten ergibt sich, dass die tragenden Konstruktionen des Gebäudes Nr. aaa vor den (ohne Baubewilligung) vorgenommenen Bauarbeiten zwar noch mehrheitlich intakt waren (siehe vorne Erw. II/3.4.3.1). Dennoch präsentierte sich das ehemalige Wohnhaus in einem ausgedienten, vernachlässigten, teilweise sogar in einem desolaten Zustand. Die Infrastruktur und die Installationen (wie Koch- und Heizinfrastruktur, Wasserversorgung, Sanitäreinrichtungen, Abwasserentsorgung) genügten zum Zeitpunkt vor den (ohne Baubewilligung) vorgenommenen Bauarbeiten für eine Wohnnutzung bei weitem nicht mehr.