im Haus gebe es keine funktionierende Heizung (siehe Bericht vom 16. April 2015 [kantonale Beizugsakten BVU.AfB.14550]). Die am Augenschein aufgenommenen Fotos zeigen eine entsprechend massiv veraltete und abgenutzte Koch- und Heizinfrastruktur (Vorakten, act. 25 [Foto unten links] und 26 [Foto links oben]). Anhaltspunkte, wonach die Koch- und Heizinfrastruktur im Hinblick auf eine dauerhafte Wohnnutzung unterhalten worden wäre (wie z.B. periodische Überprüfung der Betriebssicherheit und professionelle Reinigung der Feuerungsanlagen durch einen Kaminfeger [vgl. Vorakten, act. 147 [Votum A._____]), sind ebenfalls nicht ersichtlich.