Der eingereichte "Schlussbericht Periodische Kontrolle" (mit Sicherheitsnachweis sowie Mess- und Prüfprotokoll) untermauert, dass am 8. März 2017 die elektrischen Installationen ("Im U._____ aaa"; auf dem Deckblatt wohl fälschlicherweise als "V._____ ttt" bezeichnet) im Sinne der Verordnung vom 7. November 2001 über elektrische Niederspannungsinstallationen (Nie- derspannungs-Installationsverordnung, NIV; SR 734.27) kontrolliert wurden (Beschwerdebeilage 8). Dies lässt darauf schliessen, dass die Elektroinstallationen offenbar funktionierten.