Das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, hatte am 19. Februar 2015 einen Augenschein vor Ort durchgeführt und eine Fotodokumentation erstellt. Die Fotos zeigen den Zustand (grösstenteils) noch vor den Bauarbeiten. Die Feststellungen des Augenscheins wurden zudem im Bericht vom 16. April 2015 festgehalten (kantonale Beizugsakten BVU.AfB.14550; die Fotos finden sich auch in den Vorakten, act. 23 ff.). Den Fotos und dem Bericht lässt sich entnehmen, dass Wände und Böden nicht isoliert waren. Ebenso wenig war das Dach isoliert. Das Dach wurde vom BVU, Abteilung für Baubewilligungen, als dicht beurteilt.