vor über 19 Jahren sei dieses in eine Fenstertüre umgewandelt worden; da seit 1980 ein Fenster vorhanden sei, sei ein Rückbau unverhältnismässig (vgl. Vorakten, act. 48; ferner auch: Vorakten, act. 146 [Votum A._____]). Ob ein Fenster ursprünglich (am - 13 -