Seit der freiwilligen Aufgabe der dauerhaften Wohnnutzung, welche spätestens im Jahre 2000 erfolgte, sind bis zur Einleitung des vorliegenden Verfahrens (mindestens) rund 20 Jahre vergangen, bis dato sogar 23 Jahre. Selbst bis zur ersten Anfrage, ob eine Renovation und Erweiterung des Gebäudes zu Wohnzwecken möglich sei, vergingen rund 14 Jahre. Von einer vorübergehenden Einstellung der Dauerwohnnutzung von bloss einigen wenigen Jahren (z.B. weil es zwischenzeitlich an einem geeigneten Nutzer fehlte) kann damit keine Rede sein.