RPG wurde als erloschen bezeichnet (siehe kantonale Beizugsakten BVU.AfB.14.550). Aus den gleichen Gründen beurteilte das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, das gut zwei Jahre später am 3. Juli 2017 eingereichte Baugesuch betreffend "Sanierung Wohnhaus" abschlägig (siehe kantonale Beizugsakten BVU.AfB.17.1931, act. 39 ff.). Eine vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Beschwerde wies der Regierungsrat ab, wobei er bei der Beurteilung allerdings offenliess, ob das Gebäude überhaupt noch bestimmungsgemäss nutzbar ist (vgl. kantonale Beizugsakten BVU.AfB.17.1931).