ALIG/HOFFMANN, in: Fachhandbuch Öffentliches Baurecht, 2016, Rz. 3.179). Eine solche Konstellation liegt hier vor. Es steht ausser Frage, dass das Gebäude Nr. aaa rechtmässig erstellt und zum Zeitpunkt, als das Gewässerschutzgesetz am 1. Juli 1972 in Kraft trat, bereits bestand, weshalb von einer altrechtlichen Baute auszugehen ist.