Art. 22 RPG ausser Betracht. 3. 3.1. Umstritten ist, ob das Bauvorhaben über eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24c RPG ("Bestehende zonenwidrige Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen") bewilligt werden kann. Art. 24c RPG schützt bestimmungsgemäss nutzbare, aber zonenwidrig gewordene Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen grundsätzlich in ihrem Bestand (Abs. 1). Solche Bauten und Anlagen können mit Bewilligung der zuständigen Behörde er- -7-